Per 1.1.2018 trat in der Schweiz eine neue Rechtsordnung im Bereich des Strahlenschutzes in Kraft. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat seither über Wegleitungen ergänzende, konkretisierende Regelungen festgelegt. Diese Wegleitungen sind Vollzugshilfen für die jeweiligen Sachverständigen im Betrieb. Sie präzisieren Anforderungen aus dem Strahlenschutzrecht. Faktisch kann davon ausgegangen werden, dass die Einhaltung der Wegleitungen notwendig ist, um rechtskonform zu arbeiten.

Seit dem 1.2.2021 ist die neue Wegleitung bezüglich Anforderungen an medizinische Befundmonitore und deren technische Qualitätssicherung in Kraft. Für die Zahnmedizin gelten spezifische Regelungen. Als Fachgesellschaft für Dentomaxillofaziale Radiologie informieren wir regelmässig praxistauglich über den aktuellen medizinischen und regulatorischen Stand (Dula et al. 2014, 2015; Lubbers et al. 2014; Dagassan-Berndt & Lubbers 2018). Aktuell nehmen wir zur genannten Wegleitung Stellung und zeigen auf, welche Regeln in der Praxis neu zu beachten sind.

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