Auf den 1. Januar 2018 ist in der Schweiz eine neue Rechtsordnung für den Bereich des Strahlenschutzes in Kraft getreten. Vieles wird klarer, einiges einfacher, manches auch aufwendiger. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit dem Schreiben vom 18. Oktober 2017 die Schweizer Zahnärztinnen und Zahnärzte informiert.
Als Fachgesellschaft für dentomaxillofaziale Radiologie möchten wir ergänzend Stellung nehmen und praxistauglich aufzeigen, welche Regeln ab 2018 für das zahnärztliche Röntgen (medizinische Exposition im Niedrigdosisbereich) zu beachten sind:
Ausbildung in digitaler Volumentomografie (DVT) für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Neu wird für den Betrieb eines DVT eine zusätzliche Ausbildung verlangt. Der von der SGDMFR angebotene Basiskurs – Ausbildung mit Zertifizierung in Digitaler Volumentomografie – befindet sich aktuell im Zertifizierungsverfahren durch das BAG. Wir gehen davon aus, dass der Kurs zertifiziert wird und auch alle bisherigen Absolventinnen/Absolventen als «für die DVT ausgebildet» akzeptiert werden.
Für den Betrieb von konventionellen Geräten für zweidimensionales Röntgen wird wie bis anhin im Zahnmedizinstudium ausgebildet. Eine ergänzende Ausbildung in DVT ist während des Studiums nicht vorgesehen.
Fortbildung für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Für alle Arten von zahnärztlichem Röntgen wird eine Fortbildungspflicht im Umfang von 4 mal 45 Minuten pro fünf Jahre eingeführt. Diese Pflicht wäre beispielsweise mit Teilnahmen am Jahreskongress oder an anderen Fortbildungen der SGDMFR erfült. Die Fortbildungsstunden sind gleichzeitig auf die Fortbildungspflicht anrechenbar.
Ausbildung für Dentalassistentinnen und Dentalassistenten
Endlich wird eine Grauzone beseitigt. Neu können Dentalassistentinnen/Dentalassistenten eine Zusatzausbildung absolvieren, welche sie berechtigt, OPT und FR selbstständig (auf Anweisung des Zahnarztes) anzufertigen. Darauf aufbauend können sie auch die Kompetenz zur Anfertigung von DVT erwerben.
Die SGDMFR unterstützt die SSO dabei, diese Ausbildungen zusammen mit dem BAG aufzubauen. Der erste Ausbildungsgang wird voraussichtlich Ende 2018 angeboten. Nähere Informationen hierzu werden auf der Homepage www.sgdmfr.ch aufgeschaltet.
Fortbildung für Dentalassistentinnen und Dentalassistenten
Auch für Dentalassistentinnen/Dentalassistenten wird eine Fortbildungspflicht für das zahnärztliche Röntgen im Umfang von 4 mal 45 Minuten pro fünf Jahre eingeführt. Für die Zusatzausbildung DVT kommen nochmals 4 mal 45 Minuten pro fünf Jahre hinzu. Für beide Fortbildungen werden im Laufe des nächsten Jahres bereits Angebote der SGDMFR erarbeitet; die Termine werden via www.sgdmfr.ch kommuniziert.
Strahlenschutzkonzept und Personalinstruktionen
Die Bewilligungsinhaberin/der Bewilligungsinhaber ist verantwortlich für das Erstellen eines betriebsinternen Konzeptes zur Aus- und Fortbildung ihrer/seiner Betriebsangehörigen im Strahlenschutz. Er/sie hat die Umsetzung des Konzeptes zu überprüfen. Das Personal muss ferner bei Neueintritt und auch im Intervall bezüglich Strahlenschutz instruiert werden. Die Durchführung der Instruktionen ist zu dokumentieren. Alle dazugehörigen Dokumente (Konzept, Nachweis der Einweisungen und der fortlaufenden Instruktionen, Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise) sind aufzubewahren.
Dosimetrie
Eine Dosimetrie ist neu ausschliesslich verpflichtend für Personen, welche Orthopantomografie- (OPT), Fernröntgen- (FR) oder digitale Volumentomografie-Geräte (DVT) bedienen oder Patientinnen und Patienten für diese Aufnahmen positionieren. Die Verpflichtung zur Dosimetrie entfällt bei ausschliesslicher Anwendung von ortsfesten Anlagen für intraorale Röntgenaufnahmen. Unabhängig davon können aber die Schulen für Dentalassistentinnen/Dentalassistentenim Sinne einer umfassenden Ausbildung eine Dosimetrie ihrer Lernenden in den Ausbildungsbetrieben verlangen. Dies auch wenn sie nur ortsfeste Röntgenkleinanlagen betreiben und dafür laut Gesetz das Tragen eines Dosimeters nicht obligatorisch ist.
Bleischürze
Das Vorhandensein einer Bleischürze ist obligatorisch. Für intraorale Aufnahmen bedarf es entweder einer Dentalschürze, eines Umhangs oder eines Schutzschildes zum Schutz der vorderen Körperpartie. Es gilt, einen Schutz von der Halspartie bis unterhalb der Gonaden zu gewährleisten. Für extraorale Aufnahmen bedarf es einer Schürze oder eines Umhangs, der die vordere Körperpartie von den Schultern bis zu den Gonaden und die hintere Körperpartie der Schultern und der Wirbelsäule bedeckt.
Die Anwendungsregeln sind im Strahlenschutzkonzept zu dokumentieren und auch zu schulen. Alle Arten von Schutz müssen jährlich auf ihre Funktion hin geprüft werden. Auch dies ist zu dokumentieren.
Konstanzprüfungen digitale Volumentomografie
Ab dem 1. Januar 2018 müssen monatlich Konstanzprüfungen an DVT-Geräten durchgeführt werden. Dafür muss vorgängig eine Prüfung durch eine Fachfirma durchgeführt werden, wo das entsprechende Setup eingerichtet und wo der Betreiber/die Betreiberin des DVT geschult wird. In der Folge werden die monatlichen Prüfungen von der DVT-betreibenden Praxis selbstständig durchgeführt.
Die bisherige einmal jährlich durch eine Fachfirma durchgeführte Konstanzprüfung bleibt unverändert bestehen, sodass der Zahnarzt/die Zahnärztin faktisch elf Konstanzprüfungen pro Kalenderjahr eigenverantwortlich durchführt und für eine zwölfte eine Fachfirma beizieht.
Selbstverständlich muss allen Beteiligten bei einer solchen Umstellung der Anforderungen klar sein, dass nicht sämtliche Bedingungen per Stichtag 1. Januar 2018 eins zu eins umgesetzt werden können. Nach unseren bisherigen Gesprächen mit den Verantwortlichen des BAG gehen wir von einer «Umsetzung mit Augenmass» aus. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Verordnung keine Übergangsfristen vorsieht und man daher gut beraten ist, sich ohne Hetze, aber dennoch zeitnah zu kümmern.
Für Fragen stehen die Autoren gerne zur Verfügung. Ferner finden sich weitere Informationen zum Thema unter www.strahlenschutzrecht.ch, der Informationsseite des Bundesamtes für Gesundheit.