Zahnmedizin aktuell

Überarbeitetes Reglement WBA Allgemeine ­Zahnmedizin

Der Weiterbildungsausweis (WBA) SSO in Allgemeiner Zahnmedizin wurde in den ­vergangenen Jahren klarer umrissen. Das überarbeitete Reglement liegt nun vor.

Bereits seit längerer Zeit war es ein Anliegen seitens des Büros für Zahnmedizinische Weiterbildung (BZW), dass der Weiterbildungsausweis (WBA) SSO in Allgemeiner Zahnmedizin klarer formuliert und umrissen ist. Bislang diente einzig ein knapper Flyer als Information, was den heutigen Anforderungen an einen Weiterbildungstitel nicht mehr entspricht. Das Reglement wurde nun fertiggestellt und liegt in deutscher und französischer Sprache vor.

Das Weiterbildungsreglement

Das Reglement wurde vom BZW Ende 2019 verabschiedet und im Anschluss zusammen mit allen Formularen übersetzt, was etwas Zeit in Anspruch nahm. Das Weiterbildungsreglement findet sich nun zusammen mit allen Formularen in Deutsch und Französisch auf der Website des BZW (www.bzw-sso.ch) unter der Rubrik Weiterbildung unter Allgemeine Zahnmedizin. Es ist somit für alle einsehbar. Zusätzlich wurde das Reglement an alle Inhaberinnen und Inhaber des Titels WBA SSO in Allgemeiner Zahnmedizin sowie an alle Inhaberinnen und Inhaber der Weiterbildungspraxen SSO Allgemeine Zahnmedizin verschickt.

Alle Weiterbildungsassistenten und -assistentinnen dürfen nach dem Reglement abschliessen, mit welchem sie die Ausbildung begonnen haben. Für neu eintretende Weiterbildungsassistenten gilt per 1.1.2022 das neue Reglement. Wichtig dabei ist, dass man sich zu Beginn der Weiterbildung beim BZW anmelden muss. Natürlich steht es den Betroffenen frei, bereits per sofort das Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildung zu benutzen. Für den Antrag gilt aber bei den sich bereits in Weiterbildung befindenden Assistentinnen und Assistenten, dass die gesamte Dokumentation entweder mit den alten oder komplett mit den neuen Formularen erfolgen muss. Für alle ab 1.1.2022 neu eintretenden Weiterbil­dungs­­assistentinnen und -assistenten gilt ausschliesslich die neue Dokumentation.

Das Logbuch

Grundsätzlich wurden die Hauptausbildungsgebiete in der Allgemeinen Zahnmedizin vom bestehenden Flyer übernommen und etwas neu gruppiert mit klar umschriebenen Leistungen. Dazu wurde ein Logbuch (Testatheft) geschaffen. Das Logbuch dient zum Festhalten des Ausbildungsstandes und zeigt auf, wo noch Wissenslücken bestehen. Dabei war es wichtig, dass auch Platz blieb, damit der oder die Weiterzubildende assistieren und zusehen kann. Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt der Wissensvermittlung in der ersten Ausbildungsphase, aber auch bei komplexeren Behandlungen. Dennoch bleibt das Logbuch weitestgehend offen, so dass die Anwendung auch in Praxen mit Schwerpunkten möglich ist.

Wird eine Ausbildungsdisziplin nicht in der Weiterbildungspraxis selbst angeboten, besteht die Möglichkeit, das fehlende Wissen bei Hospitationen oder Weiterbildungskursen zu erlangen. Neu dabei ist, dass maximal 20 Prozent Anstellung in einer anderen Praxis (keine Weiterbildungspraxis SSO) an die Weiterbildung angerechnet werden können. Ebenfalls angerechnet werden können 20 Prozent Arbeitszeit während einem Jahr für die Arbeit an einer Dissertation. Die vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung scheint für das spätere Berufsleben immer noch einen Vorteil zu schaffen, können doch Produktinformationen und Studien besser verstanden werden.

Die Weiterbildungsbereiche

Statt sechs Teilweiterbildungsbereiche wurden neu sieben Bereiche definiert. Dabei schienen sich auch gewisse Trennungen aufzudrängen wie zum Beispiel die chirurgische und radiologische Weiterbildung von der Weiterbildung in Parodontologie. Die aktuell geltenden Weiterbildungsbereiche sind:

  • Praxisführung, KMU-Betrieb
  • Allgemeine Medizin, Notfallmanagement, Praxishygiene
  • Präventive Zahnmedizin und ­Parodontologie
  • Oralchirurgie, Radiologie
  • Zahnerhaltung
  • Rekonstruktive Zahnmedizin und Gerodontologie
  • Spezielle Zahnmedizin

Für jeden Teilbereich der Weiterbildung wurden Arbeiten aufgelistet, die in der Weiterbildungszeit ausgeführt werden sollen. Dabei können aber je nach Schwerpunkt einzelne Arbeiten durch andere ersetzt werden, sofern sie ebenfalls in den umschriebenen Teilbereich gehören. Eine detaillierte Auflistung findet sich im Logbuch. Zudem kann fehlendes Wissen durch Hospitationen oder Kursbesuche kompensiert werden.

Die Weiterbildungspraxis

Die Kriterien für die Weiterbildungspraxis wurden klarer umrissen. Grundsätzlich gibt es aber aktuell gemäss unseren Erfahrungen keine Einschränkungen für die bereits zertifizierten Weiterbildungspraxen. Wichtig ist, dass es nicht möglich sein wird, ohne Erfahrung in der Weiterbildung oder nach entsprechendem Fortbildungskurs Weiterbildungsassistierende auszubilden.

Der Erwerb des Weiterbildungsausweises durch Falldokumentation

Nach wie vor wird es möglich sein, dass man den WBA SSO in Allgemeiner Zahnmedizin durch den Nachweis einer entsprechenden Expertise erwerben kann. Dazu muss sich die Person, die den Antrag stellt, ebenfalls mit entsprechendem Formular beim BZW anmelden. Als Grundvoraussetzung gilt, dass der Antragssteller mindestens sieben Jahre Vollzeit Berufserfahrung aufweist. Nach der Anmeldung beim BZW verbleiben drei Jahre Zeit, in denen die Falldokumentationen sowie der Nachweis über die erbrachten Fortbildungsstunden in den verschiedenen Weiterbildungsbereichen eingereicht werden können. Sämtliche Formulare finden sich auf der Website des BZW.

Gültigkeit des WBA SSO in Allgemeiner ­Zahnmedizin

Die Gültigkeit des Titels hat sich mit der Ausgestaltung des Reglements nicht geändert. Der Titel bleibt während sieben Jahren gültig. Danach verfällt er, sofern man ihn nicht rezertifiziert. Neu kann der Titel während maximal fünf Jahren sistiert werden. Während der Sistierung können keine neuen Weiterbilungsassistentinnen und -assistenten aufgenommen werden. Nach den fünf Jahren Sistierung muss der Titel rezertifizert werden, oder er verfällt komplett.

Das erstellte Reglement erleichtert die Kontrolle über den Stand der Weiterbildung sowohl für den Weiterbildungsassistenten als auch für den Weiterbildner. Zusätzlich wurden die Abläufe in den ­Anmelde- und Antragsverfahren mit dem BZW abgeglichen, so dass das BZW einen Überblick hat, wie viele Personen sich aktuell im Weiterbildungsprogramm ­befinden. Die Verantwortlichen freuen sich auf eine erfolgreiche Einführung und Umsetzung des Weiterbildungsprogrammes und hoffen, dass weiterhin möglichst viele Zahnärztinnen und Zahnärzte von der Möglichkeit einer strukturierten Weiterbildung Gebrauch machen werden.

10.01.2022

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