Ibuprofenhaltige Schmerzmittel gehören zur Arzneimittelgruppe der nicht-steroidalen Antiphlogistika (NSAR) und bewirken aufgrund ihrer entzündungshemmenden Eigenschaften eine zuverlässige Schmerzlinderung und Fiebersenkung. Zu den Schmerzmitteln mit Ibuprofen gehören: Dismenol, sowie selbstredend alle Produkte, welche «Ibuprofen» im Medikamententitel tragen wie beispielsweise Algifor, Brufen, Spedifen, Optifen, Irfen und Ibuprofen. Des Weiteren gehören in diese Wirkstoffgruppe auch Aspirin (Acetylsalicylsäure), Diclofenac und Coxibe.

Wirkmechanismus vonibuprofenhaltigen Schmerzmitteln

Gewebeschädigungen bewirken einen Zerfall von Körperzellen. Dieser Prozess setzt Schmerzmediatoren frei, die Prostaglandine, welche die Nozizeptoren reizen und den daraus resultierenden Schmerzreiz zum Gehirn leiten. Auf diesem Weg wird der lokale Gewebeschaden als Schmerz im Gehirn registriert.

Ibuprofen greift in die Arachidonsäurekaskade ein: die Cyclooxygenasen COX-1 und COX-2 werden gehemmt, so dass die Prostaglandinsynthese vermindert wird. Der älteste und prominenteste Vertreter aus der Arzneimitteltruppe der COX-Hemmer ist die Acetylsalicylsäure (Aspirin).

Bekannte Kontraindikationen für Ibuprofen sind u.a. aktive oder in der Vergangenheit wiederholt aufgetretene Magen- und/oder Duodenalulzera, gastrointestinale Blutungen oder aktive/bekannte entzündliche Darmerkrankungen, gastrointestinale Blutungen oder Perforation im Zusammenhang mit einer vorherigen Therapie mit NSAR, erhöhte Tendenz zu Blutungen, schwere Leberfunktionsstörungen, schwere Niereninsuffizienz und Herzerkrankungen (weitere Infos: www.compendium.ch.)

SARS-CoV2 infizierter Mensch und Ibuprofen?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat auf die Meldung «Vorsicht bei COVID-19 und Ibuprofen» und aufgrund von öffentlichem Druck empfohlen, bei Verdacht auf die neuartige Lungenerkrankung COVID-19 mit Fieber auf das Analgetikum Paracetamol umzustellen. Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) riet Mitte März davon ab, Fieber mit ibuprofenhaltigen Schmerzmitteln senken zu wollen, da dies in Einzelfällen zu verschlimmerten Krankheitsverläufen führe.

Paracetamol wurde als sinnvolle Alternative zu Ibuprofen gesehen, da dieses keinen Einfluss auf die Blutgerinnung hat. Nicht zu vernachlässigen ist der Umstand, dass Paracetamol seinerseits ebenfalls Nebenwirkungen hat, mit anderen Medikamenten in Wechselwirkung tritt und bei Überdosierung zu Lebererkrankungen führt.

Die Warnung hat prompt zu massiven Paracetamol-Hamsterkäufen geführt, welche die Apotheken deutlich zu spüren bekommen haben. Die stark gestiegene Nachfrage führte zu Lieferengpässen.

Die WHO kündigte an die Behauptung zu prüfen, ob SARS-CoV2 infizierte bzw. an COVID-19 erkrankte Patienten unter Einnahme von Ibuprofen eine erhöhte Sterblichkeit aufwiesen.

Vorsicht Fake News

Die WHO hat kurze Zeit später die herausgegebene Warnung zurückgezogen. Aufgrund der aktuellen Studienlage und nach Meinung der Mediziner sei zurzeit kein Zusammenhang zwischen der Einnahme von NSAR und schweren Verläufen bei COVID-19 zu sehen. Einige Forscher wiesen darauf hin, dass ibuprofenhaltige Schmerzmittel die Blutgerinnung hemmen, was zu einem grösseren Risiko für innere Blutungen führe, was bei einem COVID-19 Patienten nicht hilfreich sei. Dieser Umstand wäre aber zurzeit nur ein Hinweis im Zusammenhang mit COVID-19, der noch nicht bewiesen worden ist.

Das BAG hingegen riet zur vorsichtigen Anwendung und im Speziellen bei Fieber auf den Wirkstoff Paracetamol (Dafalgan, Panadol, Doloran) als erste Wahl auszuweichen. Dies sollte solange gemacht werden, bis konkrete wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse vorliegen, welche fundierte Empfehlungen erlauben.

Unabhängig von einer SARS-CoV2 Infektion seien bei der Einnahme von ibuprofenhaltigen Schmerzmitteln die üblichen bekannten Kontraindikationen, Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen bei bestimmten Bevölkerungsgruppen geltend zu machen.

Fazit für die Praxis

Die WHO empfiehlt zurzeit bei einer SARS-CoV2 Infektion nicht auf die Einnahme von ibuprofenhaltigen Schmerzmitteln zu verzichten. Chronisch kranke Patienten könnten ihre Medikamente nach Absprache mit dem behandelnden Arzt wie verordnet regelmässig einnehmen.

Das BAG hält fest, dass es derzeit keine wissenschaftlichen Daten gibt, die auf eine entsprechende Beeinflussung des Krankheitsverlaufes von COVID-19 durch NSAR hinweisen würden. Viel wichtiger sei es hingegen, dass bei mit Covid-19 erkrankten Personen entsprechende Vor- oder Begleiterkrankungen abgeklärt und die Behandlung, wie immer, sorgfältig auf die individuelle Patientensituation abgestimmt werde. Jederzeit sollen Patientinnen und Patienten, insbesondere Risikogruppen, eine Liste der von ihnen angewendeten Medikamente verfügbar halten. Diese Liste sollte sowohl die von einer Ärztin/einem Arzt verordneten Arzneimittel wie auch die im Rahmen der Selbstmedikation eingesetzten Medikamente umfassen.

Referenzen:

www.compendium.ch
www.who.com
www.bag.admin.ch