Einer der Nebenschauplätze des Coronavirus war die praktische Prüfung für Humanmedizinstudenten und -studentinnen. Im August hätte die schriftliche Prüfung stattfinden sollen, Anfang September die praktische. Wie so vieles hat die Pandemie diesen Zeitplan gehörig durcheinandergewirbelt. Die praktische Prüfung wurde Ende Mai abgesagt. Die über 1200 Humanmedizinstudierenden müssen stattdessen einen praktischen Nachweis ihrer klinischen Fähigkeiten erbringen – entweder als Assistenzarzt oder in einem sechswöchigen Praktikum. Zwar hatte die Prüfungskommission dem zuständigen Bundesrat Alain Berset Alternativen vorgeschlagen. Sie wurden jedoch alle abgelehnt: Weder wollte der Bundesrat die praktische Prüfung ganz ausfallen lassen, noch durfte man sie in einer reduzierten Form durchfu?hren.

Die Zahnmedizinexamen fanden statt

Die zahnmedizinischen Universitätskliniken hingegen konnten am Umfang des akkreditierten Studiengangs festhalten. Dazu gehören als Abschluss die unter fakultärer Verantwortung stehenden praktischen Prüfungen am Patienten. Trotz der schwierigen Umstände wurde das schriftliche Examen mitten in der Pandemie organisiert und konnte zum geplanten Zeitpunkt durchgeführt werden, sodass der uneingeschränkte Berufseintritt sichergestellt ist. «Ein Vorteil ist, dass wir durch unsere geringere Grösse im Vergleich zur Humanmedizin bedeutend flexibler agieren können. Die vier Standorte standen von Anfang in engem Kontakt, haben sich intensiv untereinander ausgetauscht und pragmatische Lösungen gesucht», sagt Nicola Zitzmann, die Studiengangsverantwortliche für Zahnmedizin am Universitären Zentrum für Zahnmedizin in Basel (UZB) und Präsidentin der Prüfungskommission Zahnmedizin Schweiz.
Zahnmedizinische Behandlungen waren ab dem 27. April wieder erlaubt. Zu diesem Zeitpunkt nahmen die vier zahnmedizinischen Universitätskliniken die praktische Ausbildung in der Klinik wieder auf. Zwar durften die Hochschulen noch keinen Präsenzunterricht durchführen, das Bundesamt für Gesundheit bestätigte aber, dass die Patientenbehandlung durch Studierende als Gesundheitsdienstleistung gilt. Man gehe davon aus, dass adäquate Sicherheitsmassnahmen getroffen würden, um das Übertragungsrisiko zu minimieren, liess das BAG verlauten. Dank dieser raschen Klärung konnte im Mai die Patientenbehandlung durch die Studierenden wieder aufgenommen werden.

«Zahnmedizin ist kein Studium fürs Homeoffice»

Ganz ohne Umstellungen ging es aber auch in den Zahnmedizinstudiengängen nicht. Am UZB beispielsweise wurde der Lockdown für konzentrierte Online-Vorlesungsblöcke genutzt. Die Zeit bis zum 10. Juli, mit einer Verlängerung des Semesters um sechs Wochen, wurde dann intensiv für die praktisch-klinischen Kurse eingesetzt. Hier wurde von allen in der Lehre Involvierten ein beachtlicher Sondereinsatz geleistet.

Im kommenden Herbstsemester setzen die meisten Schweizer Hochschulen auf einen Mix aus Onlinekursen und Präsenzunterricht, da die empfohlenen Mindestabstände nicht überall eingehalten werden können. Vereinzelt werden sogar bauliche Massnahmen umgesetzt, oder es gilt Maskenpflicht in den Vorlesungs- und Seminarräumen. Da die Pandemielage jedoch unberechenbar bleibt, können die Vorgaben jederzeit ändern.

Nicola Zitzmann ist überzeugt: «Zahnmedizin ist kein Studium fürs Homeoffice. Die Studierenden konnten gut in unser Corona-Betriebskonzept integriert werden und lernten so, unter erhöhten Anforderungen am Patienten zu arbeiten. Unsere diesjährigen Absolventen sind pandemietauglich.»