Viele Zahnärzte sind technikaffin und nutzen digitale Technik im Behandlungsalltag. Bei der Telezahnmedizin ist aber vieles, was beispielsweise in der Dermatologie oder in der Hausarztmedizin denkbar ist – und vereinzelt bereits an­gewendet wird –, nicht praktikabel. Dennoch brachte das Coronavirus das Thema wieder aufs Tapet. Könnten digitale Kanäle oder Videosprechstunden helfen, den Kontakt zu den Patienten zu intensivieren?

Bisher nutzen nur vereinzelte Zahnärzte Online-Beratungsangebote. Ein möglicher Einsatz für die Videosprechstunde ist beispielsweise die Diskussion der ­Behandlungsplanung. Diagnose und ­Behandlungen können selbstverständlich nicht aus der Ferne durchgeführt werden.

Unbedingt kantonale Gesetzesbestimmungen beachten

Die Telemedizin, d.h. die medizinischen Behandlungen, bei denen sich die Beteiligten nicht in unmittelbarem Kontakt miteinander befinden, unterliegt grundsätzlich denselben Bedingungen wie die Behandlung unter Anwesenden, erklärt Ivo Bühler vom SSO-Rechtsdienst. Medizinalpersonen benötigen dazu eine Berufsausübungsbewilligung. Die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung sowie die Voraussetzungen der Berufsausübung sind, neben den grundsätzlichen Berufspflichten des Medizinalberufegesetzes, hauptsächlich in den kantonalen Gesundheitsgesetzen geregelt. Es gibt somit keine gesamtschweizerische Antwort auf die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen telemedizinische Dienstleistungen erlaubt sind. Es gibt kantonale Gesetzesbestimmungen, die explizit vorschreiben, dass die bewilligte Tätigkeit persönlich und grundsätzlich unmittelbar am Patienten auszuüben ist (z. B. Art. 29 Gesundheitsgesetz Kanton Glarus).

Auch standesrechtliche Vorgaben müssen beachtet werden. So hält die Standesordnung der FMH fest, dass die regelmässige Behandlung allein aufgrund schriftlich, telefonisch oder elektronisch übermittelter Auskünfte oder Berichte von Drittpersonen mit einer gewissenhaften Berufsausübung unvereinbar ist.

Während der Covid-19-Pandemie schienen die Behörden aufgrund des Notrechts von einer generellen Zulässigkeit der Telemedizin auszugehen. Einen guten Überblick über die weiteren zu beachtenden Voraussetzungen gibt das aktuelle Factsheet der FMH «Telemedizin während der Covid-19-Pandemie» (www.fmh.ch/files/pdf23/factsheet-­telemedizin.pdf).

Fernunterricht: erst Skepsis, dann Begeisterung

Rasant zugenommen haben die Onlineangebote im Bereich der zahnmedizinischen Weiter- und Fortbildung. Manche Kongresse – unter anderem der SSO-­Kongress 2020 – werden nun als Live­stream online übertragen. Das ist sowohl für die Referenten als auch für die Zuhörer eine ausserordentliche Situation, an die man sich aber schnell gewöhnen kann. «Der SSO-Kongress als Präsenzveranstaltung konnte und durfte wegen Covid-19 nicht wie vorgesehen stattfinden. Wir haben mögliche Alternativen diskutiert und uns entschlossen, den SSO-Kongress 2020 online durchzuführen» erklärt Andreas Filippi, Präsident der wissenschaftlichen Kongresskommission der SSO.

Der erste rein digitale zahnärztliche Kongress in der Schweiz war das «IRED Lugano Symposium», veranstaltet vom Institute for Research and Education in Dental Medicine. Bei den Teilnehmern kam das neue Format gut an.

Viel Erfahrung mit dem Fernunterricht hat die Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie am Universitätsklinikum in Freiburg. Dort kann man seit 13 Jahren einen Blended-Learning-Masterstudiengang in Parodontologie und Implantat­therapie abschliessen, wobei die Theorie grösstenteils im virtuellen Klassenzimmer online vermittelt wird. In den Präsenzphasen werden vorwiegend praktische Kompetenzen erworben und eingeübt. «Weitere Bestandteile der Präsenzphasen sind die Klausuren, Gruppensprechstunden und OP-Besprechungen», erklärt Prof. Petra Ratka-Krüger, Studiengangleiterin und Leiterin der Sektion Parodontologie am Universitätsklinikum Freiburg.

Fernunterricht hat aber auch Grenzen, ist Prof. Ratka-Krüger überzeugt: «Bewertungen bzw. Leistungsnachweise lassen sich unserer Meinung nach am besten vor Ort durchführen. Zum einen durch vor Ort geschriebene Klausuren, aber auch durch die Bewertung der durchgeführten praktischen Übungen durch die Dozenten und Dozentinnen.» An Letztere stellt der Fernunterricht besondere Anforderungen. Sie müssen sich gut strukturieren können und sollten bereit sein, sich auf das Format Onlinevortrag einzulassen. «Wir haben immer wieder erlebt, dass sich die anfängliche Skepsis seitens der Dozierenden in Begeisterung für das Format und die Möglichkeiten wandelt», erzählt Petra Ratka-­Krüger. «Gleichzeitig erleben wir, dass aufgrund der zunehmenden Beliebtheit von Onlineformaten immer mehr Dozentinnen und Dozenten bereits Erfahrungen damit gemacht haben. Der Aufwand der technischen und didaktischen Einführung wird somit zunehmend geringer. Die technische Infrastruktur wird ebenfalls einfacher in der Handhabung, sodass man in kürzester Zeit auch technisch weniger affine Dozenten online bringen kann.»

Digitales Lernen in einer digitalen Welt

Petra Ratka-Krüger ist sich sicher, dass das digitale Lernen in der zahnmedizinischen Weiter- und Fortbildung zunehmen wird – und zwar unabhängig von der aktuellen Situation. «Das ist unsere Überzeugung, mit der wir den Studiengang konzipiert haben. Unsere Studierenden sind berufstätige Zahnärzte, ­Praxisgründer, Väter und Mütter – da ist es wichtig, die Zeit so effektiv wie möglich zu nutzen. Verringerte Präsenzphasen bedeuten weniger Praxisausfall, Reisekosten und Reisezeit. Die Studierenden können immer dann auf Lernressourcen zugreifen, wenn es für sie persönlich am besten passt. Die Präsenzphasen werden gezielt für Themen eingesetzt, die praktische Übungen und Training benötigen. Und natürlich zeigt sich insbesondere im Rahmen der Coronapandemie, dass ein solcher Blended-Learning-Studiengang auch in Zeiten mit besonderen Herausforderungen konstante Weiterbildung und Studium bietet.»

Informationen zum Studiengang: www.masterparo.de